Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Kian Erdbau GmbH
für gewerbliche Auftraggeber
Stand: Juni 2026
Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Leistungen und Verträge der Kian Erdbau GmbH, Am Vogelsberg 9A, 29553 Bienenbüttel, gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Die Leistungen der Kian Erdbau GmbH umfassen insbesondere Erdarbeiten, Baggerarbeiten, Aushubarbeiten, Baugruben, Fundamentaushub, Leitungs- und Kabelgräben, Verfüll- und Planierarbeiten, Abbrucharbeiten, Transport- und Entsorgungsleistungen, Baustellenservice sowie die Gestellung von Baumaschinenführern/Baggerfahrern mit oder ohne Maschine.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Kian Erdbau GmbH diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.4 Die VOB/B gilt nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart und dem Vertrag zugrunde gelegt wurde.
Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote der Kian Erdbau GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Angebots, schriftliche Annahme durch den Auftraggeber oder durch Beginn der Leistungsausführung nach vorheriger Abstimmung.
2.3 Maßgeblich für den Leistungsumfang sind das Angebot, die Auftragsbestätigung, etwaige Leistungsbeschreibungen, Pläne sowie schriftliche Zusatzvereinbarungen.
Leistungsumfang
3.1 Die Kian Erdbau GmbH führt die vereinbarten Leistungen fachgerecht, zuverlässig und nach den anerkannten Regeln der Technik aus, soweit diese für die jeweilige Leistung einschlägig sind.
3.2 Nicht im Angebot enthalten sind Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Dazu gehören insbesondere:
behördliche Genehmigungen,
statische Berechnungen,
Vermessungsleistungen,
Bodengutachten,
Kampfmittelsondierungen,
Leitungsauskünfte,
Absperrungen und Verkehrssicherungen,
Entsorgungskosten,
Materiallieferungen,
Wartezeiten,
zusätzliche Maschinen- oder Transportkosten,
sofern diese nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
3.3 Werden während der Ausführung zusätzliche Leistungen erforderlich oder vom Auftraggeber gewünscht, gelten diese als Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Kian Erdbau GmbH rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten alle für die Ausführung notwendigen Informationen, Pläne und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
4.2 Dazu gehören insbesondere:
Lagepläne,
Leitungspläne,
Angaben zu Strom-, Wasser-, Gas-, Telekommunikations- und Entwässerungsleitungen,
Informationen über vorhandene Bauwerke, Fundamente, Schächte und Hindernisse,
Zufahrtsmöglichkeiten,
Bodenzustand,
behördliche Vorgaben,
besondere Gefahren auf der Baustelle.
4.3 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Baustelle zum vereinbarten Termin frei zugänglich, befahrbar und arbeitsbereit ist.
4.4 Verzögerungen, Wartezeiten oder Mehraufwand, die durch fehlende, falsche oder verspätete Angaben des Auftraggebers entstehen, werden zusätzlich berechnet.
Leitungen, Kabel und unterirdische Anlagen
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten vollständige und aktuelle Informationen über vorhandene Leitungen, Kabel, Rohre, Schächte, Drainagen und sonstige unterirdische Anlagen bereitzustellen.
5.2 Die Kian Erdbau GmbH haftet nicht für Schäden an nicht angegebenen, falsch angegebenen oder nicht erkennbaren Leitungen, Kabeln oder sonstigen unterirdischen Anlagen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurde.
5.3 Sind Leitungen oder Kabel im Arbeitsbereich vorhanden oder unklar, kann die Kian Erdbau GmbH verlangen, dass diese vor Beginn der Arbeiten durch den Auftraggeber gekennzeichnet, freigelegt oder durch geeignete Fachunternehmen überprüft werden.
Preise und Abrechnung
6.1 Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Leistungen können je nach Vereinbarung nach Pauschalpreis, Einheitspreis, Stundenlohn, Tagessatz oder Regieaufwand abgerechnet werden.
6.3 Bei Abrechnung nach Stunden oder Regie werden Arbeitszeit, Maschinenzeit, An- und Abfahrt, Wartezeiten, Transportzeiten, Entsorgungskosten und Material nach tatsächlichem Aufwand berechnet, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
6.4 Angefangene Stunden können entsprechend der Vereinbarung im Angebot oder nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.
6.5 Mehraufwand aufgrund unvorhersehbarer Bodenverhältnisse, Hindernisse, Altlasten, Bauschutt, Wurzeln, Betonresten, Fundamenten, Leitungen, Wasserzutritt oder sonstiger Erschwernisse wird gesondert berechnet.
Regiearbeiten, Stunden- und Tätigkeitsnachweise
7.1 Bei Arbeiten auf Stundenbasis oder Regie erstellt die Kian Erdbau GmbH Stunden-, Tages- oder Wochenrapporte.
7.2 Der Auftraggeber oder ein von ihm eingesetzter Bauleiter, Polier oder Vertreter hat die Rapporte zeitnah zu prüfen und zu unterschreiben.
7.3 Eine Unterschrift auf einem Rapport gilt als Bestätigung der ausgeführten Zeiten, Tätigkeiten und gegebenenfalls eingesetzten Maschinen.
7.4 Erfolgt trotz Vorlage keine Prüfung oder kein Widerspruch innerhalb von 5 Werktagen, gelten die nachgewiesenen Zeiten und Leistungen als anerkannt, sofern der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde.
Ausführungsfristen und Verzögerungen
8.1 Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
8.2 Verzögerungen durch Wetter, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, fehlende Genehmigungen, Baustellenbehinderungen, fehlende Vorleistungen, fehlende Einweisung, Materialmangel, Maschinenstörungen oder sonstige Umstände, die die Kian Erdbau GmbH nicht zu vertreten hat, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
8.3 Wartezeiten und zusätzliche Anfahrten, die durch Umstände aus dem Bereich des Auftraggebers entstehen, werden gesondert berechnet.
Abnahme
9.1 Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde.
9.2 Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
9.3 Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Benutzung oder zahlt er die Schlussrechnung ohne wesentlichen Vorbehalt, kann dies als Abnahme gelten, soweit gesetzlich zulässig.
Mängel und Nachbesserung
10.1 Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.
10.2 Bei berechtigten Mängeln hat die Kian Erdbau GmbH zunächst das Recht zur Nachbesserung.
10.3 Der Auftraggeber hat der Kian Erdbau GmbH eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen.
10.4 Eigenmächtige Nachbesserungen durch den Auftraggeber oder Dritte ohne vorherige Fristsetzung gehen nicht zu Lasten der Kian Erdbau GmbH, außer bei dringenden Notfällen oder gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen.
Entsorgung und Bodenmaterial
11.1 Entsorgungsleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
11.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, zutreffende Angaben zur Beschaffenheit des Bodens, Aushubs, Bauschutts oder sonstigen Materials zu machen.
11.3 Zusätzliche Kosten durch belastetes Material, falsche Deklaration, notwendige Analysen, Deponiegebühren, Transport, Wartezeiten oder behördliche Anforderungen werden gesondert berechnet.
11.4 Die Kian Erdbau GmbH ist berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen, wenn sich während der Ausführung Hinweise auf belastetes, kontaminiertes oder gefährliches Material ergeben.
Abbrucharbeiten
12.1 Abbrucharbeiten werden nur im vereinbarten Umfang ausgeführt.
12.2 Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten auf bekannte Gefahrenstoffe, Asbest, Mineralwolle, Altlasten, statische Risiken, Leitungen, Anschlüsse und sonstige Gefahren hinzuweisen.
12.3 Nicht erkennbare Gefahrenstoffe oder zusätzliche Sicherungsmaßnahmen führen zu einer Anpassung der Vergütung und der Ausführungszeit.
Mietmaschinen und Fremdleistungen
13.1 Werden für den Auftrag Mietmaschinen, Transportleistungen, Container, Deponieleistungen oder sonstige Fremdleistungen benötigt, können diese gesondert berechnet werden, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
13.2 Schäden an Mietmaschinen, die durch falsche Angaben, unzureichende Baustellenverhältnisse oder Anweisungen des Auftraggebers verursacht werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers, soweit gesetzlich zulässig.
Zahlungsbedingungen
14.1 Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.
14.2 Die Kian Erdbau GmbH ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen.
14.3 Bei Zahlungsverzug ist die Kian Erdbau GmbH berechtigt, Verzugszinsen und Mahnkosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen.
14.4 Bei Zahlungsverzug oder erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers kann die Kian Erdbau GmbH weitere Leistungen bis zur Zahlung oder Sicherheitsleistung zurückhalten.
Aufrechnung und Zurückbehaltung
15.1 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
15.2 Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Kündigung und Stornierung
16.1 Kündigt oder storniert der Auftraggeber einen bereits erteilten Auftrag, kann die Kian Erdbau GmbH die bis dahin erbrachten Leistungen sowie entstandene Kosten abrechnen.
16.2 Dazu gehören insbesondere Planung, Organisation, Anfahrt, Maschinenbereitstellung, Mietkosten, Materialbestellungen, Fremdleistungen und bereits reservierte Kapazitäten.
16.3 Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Haftung
17.1 Die Kian Erdbau GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
17.2 Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die Kian Erdbau GmbH ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften.
17.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Kian Erdbau GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
17.4 Eine Haftung für Schäden, die auf falschen, unvollständigen oder verspäteten Angaben des Auftraggebers beruhen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Eigentumsvorbehalt
18.1 Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Kian Erdbau GmbH, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich ist.
Fotos und Dokumentation
19.1 Die Kian Erdbau GmbH ist berechtigt, zur Dokumentation der eigenen Leistungen Fotos und Arbeitsnachweise auf der Baustelle zu erstellen.
19.2 Eine Veröffentlichung zu Werbezwecken erfolgt nur, soweit keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen oder eine gesonderte Zustimmung vorliegt.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
20.1 Es gilt deutsches Recht.
20.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Kian Erdbau GmbH.
Schlussbestimmungen
21.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
21.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
21.3 Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Kian Erdbau GmbH
für Privatkunden / Verbraucher
Stand: Juni 2026
Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Kian Erdbau GmbH, Am Vogelsberg 9A, 29553 Bienenbüttel, und privaten Auftraggebern / Verbrauchern.
1.2 Unsere Leistungen umfassen insbesondere Erdarbeiten, Baggerarbeiten, Aushubarbeiten, Baugruben, Fundamentaushub, Leitungs- und Kabelgräben, Verfüll- und Planierarbeiten, kleinere Abbrucharbeiten, Transport- und Entsorgungsleistungen sowie Baustellenservice.
1.3 Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von beiden Parteien ausdrücklich vereinbart wurden.
Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber unser Angebot annimmt oder wir den Auftrag schriftlich, per E-Mail, WhatsApp oder in anderer Textform bestätigen.
2.3 Maßgeblich für den Leistungsumfang sind das Angebot, die Auftragsbestätigung sowie eventuell vereinbarte Leistungsbeschreibungen, Pläne oder Zusatzvereinbarungen.
Leistungsumfang
3.1 Wir führen die vereinbarten Leistungen fachgerecht und sorgfältig aus.
3.2 Nicht im Angebot enthalten sind Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Dazu gehören insbesondere Genehmigungen, Vermessungen, Bodengutachten, Statik, Leitungsauskünfte, Entsorgungskosten, Materiallieferungen, Absperrungen oder zusätzliche Maschinen- und Transportkosten.
3.3 Werden während der Arbeiten zusätzliche Leistungen erforderlich oder vom Auftraggeber gewünscht, informieren wir den Auftraggeber darüber. Zusätzliche Leistungen werden nur nach Absprache berechnet.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt uns alle für die Ausführung notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
4.2 Dazu gehören insbesondere Informationen über vorhandene Leitungen, Kabel, Rohre, Schächte, Drainagen, Fundamente, Hindernisse, Zufahrten, Bodenverhältnisse und besondere Gefahren auf dem Grundstück.
4.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Baustelle zum vereinbarten Termin zugänglich und arbeitsbereit ist.
4.4 Entstehen Verzögerungen oder Mehraufwand durch fehlende, falsche oder verspätete Angaben des Auftraggebers, können die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten berechnet werden, sofern wir den Auftraggeber vorher darauf hingewiesen haben.
Leitungen, Kabel und unterirdische Anlagen
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns vor Beginn der Arbeiten auf bekannte Leitungen, Kabel, Rohre, Schächte, Drainagen und sonstige unterirdische Anlagen hinzuweisen.
5.2 Sind Leitungen oder Kabel im Arbeitsbereich vorhanden oder unklar, kann vor Beginn der Arbeiten eine genaue Klärung, Kennzeichnung oder Freilegung erforderlich sein.
5.3 Für Schäden an nicht angegebenen, falsch angegebenen oder nicht erkennbaren Leitungen und Anlagen haften wir nur nach den gesetzlichen Vorschriften.
Preise und Abrechnung
6.1 Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern das Angebot an Verbraucher gerichtet ist.
6.2 Die Abrechnung kann je nach Vereinbarung als Pauschalpreis, nach Stunden, nach Tagessatz, nach Einheitspreisen oder nach tatsächlichem Aufwand erfolgen.
6.3 Bei Abrechnung nach Stunden oder Aufwand werden Arbeitszeit, Maschinenzeit, Anfahrt, Abfahrt, Wartezeiten, Material, Transport und Entsorgung nach Vereinbarung berechnet.
6.4 Unvorhersehbarer Mehraufwand, zum Beispiel durch unerwartete Bodenverhältnisse, Bauschutt, Wurzeln, Betonreste, alte Fundamente, Wasser, Hindernisse oder belastetes Material, wird vor Ausführung mit dem Auftraggeber abgestimmt und gesondert berechnet.
Termine und Ausführungszeiten
7.1 Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
7.2 Verzögerungen durch Wetter, höhere Gewalt, behördliche Vorgaben, fehlende Genehmigungen, fehlende Vorleistungen, schlechte Zufahrt, unklare Leitungen, Maschinenstörungen oder andere Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, können zu einer angemessenen Verschiebung des Termins führen.
7.3 Wir informieren den Auftraggeber möglichst frühzeitig über Verzögerungen.
Entsorgung und Bodenmaterial
8.1 Entsorgungsleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
8.2 Der Auftraggeber hat uns vor Beginn der Arbeiten über bekannte Belastungen, Altlasten, Bauschutt, kontaminiertes Material oder gefährliche Stoffe zu informieren.
8.3 Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass Boden oder Material belastet, kontaminiert oder besonders zu entsorgen ist, können zusätzliche Kosten entstehen. In diesem Fall stimmen wir das weitere Vorgehen mit dem Auftraggeber ab.
Abnahme
9.1 Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen wird der Auftraggeber gebeten, die Leistung zu prüfen und abzunehmen.
9.2 Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
9.3 Werden Mängel festgestellt, hat der Auftraggeber uns Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
Mängelrechte
10.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
10.2 Bei berechtigten Mängeln haben wir zunächst das Recht zur Nachbesserung.
10.3 Der Auftraggeber hat uns den Mangel möglichst genau zu beschreiben und eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen.
10.4 Eigenmächtige Nachbesserungen durch den Auftraggeber oder Dritte ohne vorherige Abstimmung können nur dann auf unsere Kosten erfolgen, wenn dies gesetzlich zulässig ist.
Zahlung
11.1 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen.
11.2 Bei größeren Aufträgen können angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen vereinbart werden.
11.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Widerrufsrecht bei Verbrauchern
12.1 Wird der Vertrag mit einem Verbraucher außerhalb unserer Geschäftsräume, per Telefon, E-Mail, WhatsApp, Internet oder auf anderem Fernkommunikationsweg geschlossen, kann dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
12.2 In diesem Fall erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
12.3 Beginnen wir auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Arbeiten, kann der Verbraucher verpflichtet sein, Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen zu zahlen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
Verbraucherbauverträge
13.1 Bei Verträgen über den Bau eines neuen Gebäudes oder erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude können besondere gesetzliche Regelungen für Verbraucherbauverträge gelten.
13.2 In solchen Fällen gelten die zwingenden gesetzlichen Vorschriften vorrangig.
Haftung
14.1 Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
14.2 Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften.
14.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
14.4 Eine Haftung für Schäden, die auf falschen, unvollständigen oder verspäteten Angaben des Auftraggebers beruhen, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Fotos und Dokumentation
15.1 Wir dürfen Fotos und Arbeitsnachweise erstellen, soweit dies zur Dokumentation der ausgeführten Arbeiten erforderlich ist.
15.2 Eine Veröffentlichung von Fotos zu Werbezwecken erfolgt nur, wenn keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen oder eine Zustimmung vorliegt.
Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt deutsches Recht.
16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
16.3 Gerichtsstand ist nur dann der Sitz der Kian Erdbau GmbH, wenn dies gesetzlich zulässig ist.
